Supervision für Betriebsräte?!

Das „System“ Betriebsrat steht heute im Spannungsfeld zwischen Belegschaftserwartungen, gewerkschaftlichen Vorgaben, Anforderungen des Managements und unterschiedlichen Erwartungen der Betriebsratsmitglieder. Während Organisationsberatung und Coaching im Managementbereich selbstverständlich ist greifen Betriebs- und Personalräte und auch Gewerkschaften dabei noch selten auf unterstützende Maßnahmen wie Supervision zurück. Besonders die Team-Supervision ist ein bewährtes und wirksames Verfahren, die Arbeit von Gruppen einer Organisationseinheit, die der Betriebsrat nun einmal ist, zu unterstützen. Team-Supervision dient dabei wie Organisationsberatung der Lösung von Problemen, die sich in einem Organisationssystem auch unabhängig von einzelnen Personen immer wieder stellen.

Einerseits leisten Betriebsratsmitglieder als Vertraute der Belegschaft oft Einzelfallhilfe als betriebliche „Sozialarbeiter“. Das allein wäre ein hinreichender Grund, nach regelmäßiger Supervision oder kollegialer Beratung zu fragen. Andererseits werden Betriebsräte heute immer mehr in Unternehmensentscheidungen früher Planungsphasen eingebunden. Anstelle von (rechtlich strukturierter) reaktiver „Folgenbewältigung“ wird es für Betriebsräte zunehmend wichtiger, ihr impliziertes Organisationswissen einzusetzen und durch Entwicklung eigener Vorschläge und Lösungsalternativen aktiv gestaltend und planerisch tätig zu werden:

  • Wie mit der steigenden Komplexität umgehen?
  • Wie die eigenen Ängste und Nöte produktiv machen?
  • Wie die unterschiedlichen Meinungen und Handlungsoptionen eines Betriebsrates unter einen Hut bringen?
  • Wie sich wohlfühlen und aktionsfähig bleiben in der Position zwischen Belegschaft und dem Management?

Betrachtet man den Betriebsrat als ein Team oder als Gruppe, dann müssen interne Konflikte und Beziehungen bearbeitet werden, damit die Gruppe bzw. das Gremium arbeits- und handlungsfähig bleibt. Dem Vorsitzenden des Betriebsrates oder eines Gewerkschaftsgremiums kommt bei der Klärung und Bearbeitung eine entscheidende Rolle zu. Oft geht es nicht nur um Reflexion des Handelns, sondern in beachtlichem Maße auch um Machtkämpfe und strategische Auseinandersetzungen. Eine Kombination aus Fachberatung, Strategieberatung, Mediation, Konfliktmoderation und Supervision ist häufig empfehlenswert. Gerade der Aspekt der Macht kann in solchen Gruppen ganz erheblich sein. Besonders hier kann Supervision unterstützen: Selbst- und Fremdbilder können risikoloser angeschaut werden als im Tagesgeschäft und durch Probehandeln können Alternativen entstehen.

Um überfällige Veränderungsprozesse zu initiieren und zu steuern, müssen insbesondere die Leitungsgremien in Betriebsräten (z. B. Betriebsausschuss) reflektions- und damit handlungsfähig bleiben – oder werden. Hierzu bedarf es hoher selbstreflexiver Kompetenzen nicht nur von Einzelnen, sondern vor allem auf Gruppen- bzw. Teamebene.

In diesem Zusammenhang profitieren Betriebsräte von prozessbezogenen und reflexiven Beratungs- und Fortbildungsangeboten. Hier werden neben fachlichen Expertisen auch „weiche“ Fortbildungs- und Beratungsinhalte wie Konflikttraining bzw. Mediation, Organisationsentwicklung, Supervision, Teamentwicklung und Coaching angeboten.

Zusätzlich sind zur Bewältigung von Aufgabenüberlastungen sowie Überforderungen, (inneren) Drucksituationen, der Entwicklung von (Rollen-)Identität und der Optimierung der Kommunikationsbeziehungen in den Binnenstrukturen prozessorientierte und reflexive Fortbildungen für Betriebsräte und Gewerkschaftsbeschäftigte unverzichtbar.

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