Fördermöglichkeiten

Bund und Länder sowie der Europäische Sozialfond fördern berufliche Fortbildung aus unterschiedlichen Mitteln:

Weiterbildungsbonus

Der Europäische Sozialfonds (ESF) fördert mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus“ gezielt kleine und mittlere Unternehmen (max. 249 Mitarbeiter/innen) und deren Beschäftigte.

Unabhängig vom zeitlichen Umfang, Inhalt und Abschluss sind nahezu alle Bildungsmaßnahmen förderungswürdig - sie müssen sich lediglich wettbewerbsfördernd bzw. arbeitsplatzsichernd auswirken.

Gefördert werden:

  • Beschäftigte in Betrieben bis maximal 249 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern, deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro nicht übersteigt.
  • Auch Selbstständige können den Weiterbildungsbonus in Anspruch nehmen.
  • Die Kosten für die berufliche Qualifizierung werden bis zu 50%, maximal jedoch € 750,- pro Person und Jahr gefördert.

Beratung und Antrag auf Förderung: PUNKT Bildungsmanagement,
Haferweg 46, 22769 Hamburg, Tel.: 040-28 40 78-30

Weitere, speziellere Fördermöglichkeiten sind aufgeführt bei: www.weiterbildungsdoc.de

Und dann ist da ja auch noch das ...

Finanzamt

In Sachen Fortbildung akzeptieren die Finanzämter sämtliche Kosten - von der Kursgebühr über Computer und Fachliteratur sowie Verpflegungs-, Übernachtungs- und Fahrtkosten. Allerdings muss die Fortbildung in einem direkten Zusammenhang mit der ausgeübten Berufstätigkeit stehen. Ist diese Bedingung erfüllt, können die Ausgaben unter der Rubrik "Werbungskosten" unbegrenzt geltend gemacht werden, da es um Erhalt, Sicherung und Erwerb von Einnahmen dreht.